Arbeitgebermarke
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Employer Branding mal wörtlich genommen

Vielleicht ist es nur ein Gerücht, dass Harley-Davidson seinen Mitarbeitern die Tätowierung des Kultlogos bezahlt. Diese Form des Employer Brandings, richtig müsste es hier Employee Branding heißen, wäre in Deutschland als nicht geldwerte Leistung für den Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig und darüber hinaus undenkbar.

Welchen Stellenwert hat ein Tattoo in diesem unseren Lande und wie halten es deutsche Personaler mit dem Tattoo? Nachdem sogar die Frau des amtierenden Bundespräsidenten eines trägt, müsste das All-Time-Make-up doch längst gesellschaftsfähig sein. Ergo sollten wir Arbeitgeber lernen, dass Bewerber mit Tattoo nicht zwangsläufig Matrosen und Sträflinge sind oder waren. Eine praktische Hilfestellung für den tätowierten und/oder gepiercten Bewerber ist auf der Website “Arbeits-ABC” zu finden. Eine Quelle für den Personaler, wie er mit gepiercten und/oder tätowierten Bewerbern umgehen soll, habe ich nicht gefunden. Doch aufgemerkt: Inzwischen sind Tattoos zur Mode geworden, fast schon Mainstream. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, dass bald viele Personaler tätowiert sind. Dann bekommt der Begriff Employer Branding eine ganz neue Qualität. Liebe Personalverantwortliche, überlegen Sie sich schon mal ein passendes Motiv für Ihr Tattoo! Das Logo des Arbeitgebers vielleicht? Hier schon mal ein Argument dagegen: Das wäre eine nichtgeldwerte Leistung und sozialversicherungspflichtig;-)

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