Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung schickt uns heute eine freundliche Einladung zur Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich 2006 (Dienstleistungsstatistik). “Um die Belastung möglichst gering zu halten”, teilt man uns mit, “wird die Erhebung bundesweit bei höchstens 15 Prozent der Gesamtzahl der Unternehmen durchgeführt.” Endlich mal Glück gehabt, denke ich mir! Mein Glücksgefühl bekommt bei dem folgenden Satz einen Dämpfer:
Nach dem Dienstleistungsstatistikgesetz besteht für die Strukturerhebung Auskunftspflicht!
O.k. – also eher Pech gehabt. Und wenn Ihr Euch den ersten Absatz des Anschreibens anschaut (bitte nicht lesen, das versteht kein normaler Mensch), dann wisst Ihr wo der Amtsschimmel wiehert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der Grundlage des Dienstleistungsstatistikgesetz (DISTaTg) vom 19. Dezember 2000 (BGBI I S. 1765), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBI I S. 2246) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGB I I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBI I S. 2246) für die Statistischen Ämter der Länder jährlich in den gesetzlich festgelegten Dienstleistungsbereichen repräsentative Erhebungen über die wirtschaftlichen Tätigkeit von Unternehmen der Einrichtungen zu Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit durch. …
Hilfe, was habe ich getan? Was wollen die von mir? Weiß jemand da draußen was passiert, wenn ich die Auskunftspflicht ignoriere? Mal im Ernst, muss man sich diese Art der Ansprache gefallen lassen? Ich habe ja grundsätzlich nichts gegen Umfragen und Erhebungen, aber: “Welches bürokratische Monster will mir damit meine Zeit fressen?”
Vielleicht hat einer von Euch Lesern ja auch das große Los gezogen und das Papier auf dem Tisch. Wäre schön, wenn Ihr Euch melden würdet. Wir könnten gemeinsam eine Web-Demo organisieren. Liebe Kreative, Freigeister und Freunde der freien und guten Kommunikation, bitte helft mir!!!

Ich würde einfach in diesen beschissenen Amtsdeutsch
den Fragebogen beantworten. Es kann nicht sein, das man
wegen den ganzen Statistiken noch zwei Mitarbeiter einstellen muss.
Der einzige Trost: Selbst die meisten Beamten stehen das auch nicht.
MacTV: Gute Idee und danke für den Vorschlag, aber ich kann kein Amtsdeutsch! Ich will es auch gar nicht können.
verstehen
ich habe jüngst diese aufforderung (für 2008) ignoriert und prompt ein ermittlungsverfahren am hals. :)