Wir haben heute auf buenalog einen Spamschutz eingebaut. Jetzt lese ich von einem Urteil des Landgerichts Hamburg, nach dem der Blogbetreiber für die Inhalte seiner Kommentare haften soll. Auch wenn ein Blogbetreiber die strittigen Kommentare unmittelbar bei Erkennen löscht, haftet er. In dem bestimmten Fall hat das vom Posting nachts um 3.37 Uhr bis morgens 11.06 Uhr gedauert. In der Urteilsbegründung der Richter fallen Aspekte wie: Prüfpflichten verletzt, Brisanz des Ursprungsartikels, ehrverletzende Äußerungen, plakative Vorwürfe und Verleumdung. Damit gibt es wieder ein Stück mehr Rechtsunsicherheit in der Kommunikation auf Blogs und Foren im Web §.0. Na, hoffentlich entscheiden in Zukunft nicht die Juristen, was ein guter und ein schlechter Kommentar ist. Brauchen wir in Zukunft neben dem Spamschutz auch einen Rechtsschutz?
Hier geht es zum entsprechenden Fall: www.stefan-niggemeier.de

Da frage ich mich, ob ein Unternehmen, das ein Plakat veröffentlicht hat auch dafür verantwortlich ist, was an Graffitis darauf gesprüht wird. Sicherlich ist das schwerer zu kontrollieren als eine einzelne Website bzw. Blog, aber im Prinzip ist das Problem ein ähnliches.
Abgesehen davon kann man erkennen, von welcher IP-Adresse ein Kommentar kommt. Oder irre ich mich? Bei Beanstandungen könnte man diese Information einfach an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Aber es ist scheinbar ist es leichter, auf den Nächstbesten (will heißen den Blogbetreiber)zurückzugreifen und ihn büßen zu lassen als nach dem wahren Urheber zu fahnden.
Wie wäre es wenn man einen Markenartikelhersteller dafür verantwortlich machte, wenn von seinen Produkten Plagiate produziert werden? Selbst schuld, wenn die Produkte so toll sind. Auch das wäre bzgl. erfolgversprechender Strafverfolgung leichter. In diesem Fall ist es glücklicherweise so, dass der Hersteller Interesse an einer Bestrafung der Plagiateure hat.
Auf der anderen Seite: Welches Interesse sollte der ernsthafte Blogbetreiber daran haben, dass man seinen Blog für die Verbreitung schmählicher Inhalte missbraucht?
Ist der Toilettenbetreiber verantwortlich dafür, was auf seiner Klowand steht?